Weiteres Verfahren unten: OLG Köln

Rechtsprechung
   KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18   

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https://dejure.org/2019,24271
KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18 (https://dejure.org/2019,24271)
KG, Entscheidung vom 26.07.2019 - 6 U 139/18 (https://dejure.org/2019,24271)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 6 U 139/18 (https://dejure.org/2019,24271)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 VVG, § 88 VVG, § 8 Nr 4 Buchst a DBuchst bb ECB 2010
    Auslegung der in einer Elementarversicherung für Überschwemmungsschäden enthaltenen Ausschlussklausel für Schäden durch Sturmflut

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VVG §§ 1, 88
    Anspruch auf Versicherungsleistung aus erweiterter Gebäudeversicherung bei Verursachung der Überschwemmung durch formularmäßig ausgeschlossene Sturmflut

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Elementarversicherung für Überschwemmungsschäden - Schäden durch Sturmflut

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ECB 10 § 8 Nr. 4 a bb
    Elementarschadenversicherung: Ausschluss für Schäden durch Sturmflut greift nicht bei im Landesinneren durch angestautes Flusswasser verursachter Überschwemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ECB (2010) § 8 Nr. 4a; VVG § 1 S. 1; VVG § 88
    Leistungen aus einer Gebäudeversicherung wegen eines Überschwemmungsereignisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung für Überschwemmung - Ausschlussklausel bei Sturmflut gilt nur bei unmittelbarem Zusammenhang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Gebäudeversicherung muss Überschwemmungsschaden zahlen - Ausschluss für Sturmflut greift nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungspflicht der Gebäudeversicherung auch bei Überschwemmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1384
  • VersR 2019, 1559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.03.2016 - 20 U 175/15

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für einen Bandscheibenvorfall

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Ferner verweist er in diesem Zusammenhang auf die im Bereich der Unfallversicherung zu Kausalitätsanforderungen bei ausgeschlossenen Bandscheibenschäden ergangenen Entscheidung des OLG Köln vom 04.03.2016 (Az. 20 U 175/15) und vertritt die Ansicht, auch daraus ergebe sich, dass die mittelbare Verursachung der Schäden durch das ausgeschlossene Ereignis genüge.

    (5) Schließlich lässt sich aus der vom Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung herangezogenen Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 4.3.2016 -20 U 175/15- ebenfalls nichts für die Auslegung der vorliegenden Versicherungsbedingungen gewinnen.

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Der Beklagte stützt seine Auffassung u.a. auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2015 (Az. IV ZR 252/03) zur Kausalität zwischen der in einer Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahr "Überschwemmung des Grundstücks" und dem dabei eingetretenen Gebäudeschaden, wonach für den Versicherungsnehmer erkennbar der bloße Ursachenzusammenhang ohne weitere qualifizierende Beschränkung genüge, um die Ersatzpflicht des Versicherers auszulösen.

    (4) Dass eine mittelbare Verursachung - wie sie hier vorliegt - von dem Ausschluss umfasst sein soll, folgt auch nicht daraus, dass nach der Rspr. des BGH kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr "Überschwemmung" und dem Gebäudeschaden bestehen muss, wenn die versicherte Gefahr - wie in den vorliegenden Bedingungen - ohne ein ausdrückliches Unmittelbarkeitserfordernis beschrieben wird (Urteil vom 20.4.2005 - IV ZR 252/03, VersR 2005, 828-829).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den VN erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2017 - IV ZR 151/17, VersR 2017, 1076-1079, Rn. 26).
  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10

    Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Da Risikoausschlussklauseln grundsätzlich eng und nicht weiter auszulegen sind, als ihr Sinn unter Beachtung des wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH, Urteil vom 27.6.2012 - IV ZR 212/10, VersR 2012, 1253-1255, Rn. 20), spricht einiges dafür, den Anwendungsbereich des hier vereinbarten Ausschlusses von Schäden durch Sturmflut auch auf diese gezeitengesteuerten Sturmfluten zu begrenzen, so dass hier vorliegend bereits keine Sturmflut im Sinne der Bedingungen vorläge.
  • BGH, 19.04.2018 - III ZR 255/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Auslegung einer Wahlleistungsvereinbarung mit

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Zwar geht nach allgemeinen Regeln der übereinstimmende Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderen Deutung auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH, Urteil vom 19.4.2018 - III ZR 255/17 Rn. 19, NJW 2018, 2117; Looschelders/Pohlmann - Pohlmann, VVG, 3. Auflage Einl. B. Rn. 44 m.w.N.); das Verständnis der Parteien ist dann wie eine Individualvereinbarung gemäß § 305 b BGB zu behandeln (BGH, Urteil vom 22.3.2002 - V ZR 405/00, Rn. 12, NJW 2002, 2102).
  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Zwar geht nach allgemeinen Regeln der übereinstimmende Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderen Deutung auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH, Urteil vom 19.4.2018 - III ZR 255/17 Rn. 19, NJW 2018, 2117; Looschelders/Pohlmann - Pohlmann, VVG, 3. Auflage Einl. B. Rn. 44 m.w.N.); das Verständnis der Parteien ist dann wie eine Individualvereinbarung gemäß § 305 b BGB zu behandeln (BGH, Urteil vom 22.3.2002 - V ZR 405/00, Rn. 12, NJW 2002, 2102).
  • BGH, 25.04.2018 - IV ZR 151/17

    Zurückweisung einer Revision

    Auszug aus KG, 26.07.2019 - 6 U 139/18
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den VN erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2017 - IV ZR 151/17, VersR 2017, 1076-1079, Rn. 26).
  • BGH, 26.02.2020 - IV ZR 235/19

    Inanspruchnahme eines Gebäudeversicherers nach Überschwemmung eines Grundstücks;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in r+s 2019, 588 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der im Versicherungsobjekt eingetretene Nässeschaden beruhe auf einem versicherten Ereignis "Überschwemmung" im Sinne des § 8 Nr. 1 ECB 2010.
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OLG Köln - 6 U 139/18 (https://dejure.org/9999,103024)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19

    Irreführung bei Google-Ads-Werbung

    Unerheblich ist entgegen der Ansicht der Klägerin allerdings, dass der in dem Verfahren vor dem OLG Köln 6 U 139/18 von der dortigen Beklagten erhobene Rechtsmissbrauchseinwand ohne Erfolg geblieben ist.
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